Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

Täter-Opfer-Ausgleich

Weil Sie Opfer einer Straftat geworden sind und dem Täter gern Ihre Meinung sagen würden

oder

Eine Straftat begangen haben und dem Opfer gern Ihr Bedauern ausdrücken möchten.

 

Eventuell wurde ein TOA durch Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Gerichtshilfe, Bewährungshilfe oder durch einen Betroffenen selbst, gegebenenfalls nach Beratung mit einem Rechtsanwalt, angeregt.

Voraussetzung ist, Sie beide möchten das Zusammentreffen.

 

Ist das der Fall, kann in einer Mediation der Konflikt, der im Zusammenhang mit der Straftat steht, bearbeitet und geklärt sowie der verursachte Schaden ausgeglichen werden. Voraussetzung ist immer, dass die geschädigte ebenso wie die beschuldigte Person bereit ist, einen Ausgleich zu versuchen.

Mediation ermöglicht dem Opfer seine Wünsche zur Lösung des Konfliktes einzubringen, verletzte Gefühle und Ängste zum Ausdruck zu bringen und gegebenenfalls ohne Zivilklage Genugtuung und Schadensersatz zu erhalten.

Dem Täter ermöglicht es seine Hintergründe für sein Verhalten zu schildern und dafür die Verantwortung zu übernehmen. Er kann zeigen, dass er die Gefühle des Opfers ernst nimmt, sich für sein Verhalten entschuldigen und den entstandenen Schaden nach seinen Möglchkeiten wieder gut machen

 

 

 Image URL: http//mrg.bz/HIUsFs

kr051608_011 by kevinrosseel